- Entrou
- Out 5, 2021
- Mensagens
- 53,687
- Gostos Recebidos
- 1,503
Revolution auf der A8:
Abfahren bei Stau verboten!
Rosenheim (Bayern) – Sind wir bald im Stau gefangen? Ab Mitte August gilt auf einem Teilstück der Autobahn 8 im Bereich des Landkreises Rosenheim ein Abfahrverbot bei Stau!
Die Strecke ist in diesem Bereich nur zweispurig. Auch fehlt ein Pannenstreifen. Dazu behindern Baustellen den Verkehr in diesem Abschnitt. Ein Nadelöhr, an dem es sich häufig staut.
Anwohner leiden unter Stau
Leidtragende sind auch die Orte, die auf der Ausweichstrecke liegen. Bei Stau sind dort die Straßen vom Ausweichverkehr verstopft.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Verkehrsministerium des Bundes, Ulrich Lange (56, CSU), will nun Abhilfe für die Anwohner schaffen: „Der Verkehr soll auf der Autobahn bleiben – und nicht durch die Ortskerne unserer Gemeinden rollen. Die Menschen rund um die A 8 im südlichen Landkreis Rosenheim sind durch Ausweichverkehre stark belastet.“
Deshalb wird der für Autobahnen zuständige Bund entsprechende Schilder aufstellen, kündigt Lange an. Die Polizei soll dann die Einhaltung durch vermehrte Kontrollen überwachen.
Abfahrverbot ab 15. August
Der Landkreis Rosenheim (Bayern) ist bereits tätig geworden: „Ziel ist, ab 15. August die Ortsdurchfahrten der Ausweichstrecken entlang der Autobahn bei Stau für den Ausweichverkehr zu sperren. Diese Sperrung soll jeweils von Freitag bis Sonntag, sowie an Feiertagen gelten.“
Die Schilder sind bereits bestellt.
Heißt: Bei Stau ist man auf der Autobahn gefangen. Ausnahmen gelten nur für Anwohner oder Autos mit einem konkreten Ziel im Landkreis.
Aber dürfen die das?
Das Verkehrsministerium bezieht sich auf
§ 45 der Straßenverkehrsordnung. Behörden dürfen „aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung“ den Verkehr beschränken – so etwa „zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen“ (Ziffer 3).
Abfahrverbote bald deutschlandweit?
In Österreich gibt es diese Regelung bereits. Wird die A8 ein Präzedenzfall für weitere Autobahnen in Deutschland?
Das Ministerium: „Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gelten bundesweit einheitlich. Ob die Voraussetzungen für Verkehrsbeschränkungen erfüllt sind, ist im jeweiligen Einzelfall durch die zuständigen Behörden vor Ort zu prüfen.“
Das klingt wie ein Ja.
Bild Zeitung
Abfahren bei Stau verboten!
Rosenheim (Bayern) – Sind wir bald im Stau gefangen? Ab Mitte August gilt auf einem Teilstück der Autobahn 8 im Bereich des Landkreises Rosenheim ein Abfahrverbot bei Stau!
Die Strecke ist in diesem Bereich nur zweispurig. Auch fehlt ein Pannenstreifen. Dazu behindern Baustellen den Verkehr in diesem Abschnitt. Ein Nadelöhr, an dem es sich häufig staut.
Anwohner leiden unter Stau
Leidtragende sind auch die Orte, die auf der Ausweichstrecke liegen. Bei Stau sind dort die Straßen vom Ausweichverkehr verstopft.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Verkehrsministerium des Bundes, Ulrich Lange (56, CSU), will nun Abhilfe für die Anwohner schaffen: „Der Verkehr soll auf der Autobahn bleiben – und nicht durch die Ortskerne unserer Gemeinden rollen. Die Menschen rund um die A 8 im südlichen Landkreis Rosenheim sind durch Ausweichverkehre stark belastet.“
Deshalb wird der für Autobahnen zuständige Bund entsprechende Schilder aufstellen, kündigt Lange an. Die Polizei soll dann die Einhaltung durch vermehrte Kontrollen überwachen.
Abfahrverbot ab 15. August
Der Landkreis Rosenheim (Bayern) ist bereits tätig geworden: „Ziel ist, ab 15. August die Ortsdurchfahrten der Ausweichstrecken entlang der Autobahn bei Stau für den Ausweichverkehr zu sperren. Diese Sperrung soll jeweils von Freitag bis Sonntag, sowie an Feiertagen gelten.“
Die Schilder sind bereits bestellt.
Heißt: Bei Stau ist man auf der Autobahn gefangen. Ausnahmen gelten nur für Anwohner oder Autos mit einem konkreten Ziel im Landkreis.
Aber dürfen die das?
Das Verkehrsministerium bezieht sich auf
§ 45 der Straßenverkehrsordnung. Behörden dürfen „aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung“ den Verkehr beschränken – so etwa „zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen“ (Ziffer 3).
Abfahrverbote bald deutschlandweit?
In Österreich gibt es diese Regelung bereits. Wird die A8 ein Präzedenzfall für weitere Autobahnen in Deutschland?
Das Ministerium: „Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gelten bundesweit einheitlich. Ob die Voraussetzungen für Verkehrsbeschränkungen erfüllt sind, ist im jeweiligen Einzelfall durch die zuständigen Behörden vor Ort zu prüfen.“
Das klingt wie ein Ja.
Bild Zeitung