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Kunden in die Irre geführt: Streit um Werbung!
Amazon kassiert Gerichtsklatsche


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München – Amazon hat eine Klatsche vor dem Landgericht München kassiert. Der Grund: Das Gericht entschied, dass eine E-Mail an Kunden im Januar 2024 irreführend war. Darin hatte der US-Konzern angekündigt, dass es bei Prime Video künftig Werbung geben werde – und eine werbefreie Option für 2,99 Euro extra pro Monat. Das Problem: Amazon stellte es so dar, als könne der Konzern die Vertragsbedingungen einfach einseitig ändern.

Die Verbraucherschützer vom Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände hatten geklagt. Ihre Kritik: Die E-Mail suggerierte den Kunden, dass Amazon künftig für den bisherigen Preis nur noch ein Streamingangebot mit Werbung schulde. Das wäre eine Vertragsänderung gewesen – dazu war der Konzern ohne Zustimmung der Bestandskunden nicht berechtigt.

Amazon durfte nur Filme ändern, nicht die Werbung

Die Richter stellten klar: Amazon hätte nur die Film- und Serientitel ändern dürfen, nicht aber die Art der Bestandteile – also ob mit oder ohne Werbung. „Amazon hat seine Verbraucher getäuscht“, kommentierte Verbands-Vorständin Ramona Pop die Entscheidung!

Laut Urteil hätten die Kunden sich „bei Vertragsschluss darauf eingestellt, das Videoangebot werbefrei nutzen zu können“. Amazons Vorgehen sei „irreführend“ sowie eine „einseitige Vertragsänderung“.

Amazon muss Berichtigungsschreiben verschicken

Das Gericht entschied: Amazon muss ein Berichtigungsschreiben verschicken. Diese könnte beinhalten, dass die Bestandskunden der Vertragsänderung zustimmen müssen. „Würden sie dies nicht tun, müsste Amazon den werbefreien Zustand wiederherstellen“, so eine Gerichtssprecherin. Denn laut Urteil bestünde ein „Beseitigungsanspruch“. Doch darüber sei im Einzelfall zu entscheiden.

Amazon widerspricht dem Gericht. Ein Sprecher zu BILD: „Obwohl wir die Entscheidung respektieren, sind wir mit den Schlussfolgerungen nicht einverstanden. Wir haben unsere Kunden transparent, im Voraus und in Übereinstimmung mit geltendem Recht über das Update zu Werbung bei Prime Video informiert. Wir werden das Urteil prüfen, um unsere nächsten Schritte zu bestimmen.“
Sammelklage fordert 1,8 Mrd. Euro

Was heißt das für Kunden? Zunächst einmal gar nichts, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. „Es ist davon auszugehen, dass Amazon in Berufung gehen wird“, so die Sprecherin des Verbraucherverbandes.

Gegen die Einführung der Werbung und die 2,99 Euro zusätzlich für weiter werbefreie Angebote laufen mehrere Klagen gegen den Konzern. Zuletzt reichte die Verbraucherzentrale Sachsen eine Gewinnabschöpfungsklage ein, um mindestens 1,8 Milliarden Euro zurückzufordern.

Bild Zeitung
 
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