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- Out 5, 2021
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EuGH-Urteil
Bis zu 600 Euro Entschädigung für Fluggäste im Streikfall
... allerdings gibt es Ausnahmen
Gute Nachrichten für Fluggäste: Bei einem Flugausfall wegen eines Streiks muss meistens eine Entschädigung gezahlt werden! Allerdings gibt es ein paar Ausnahmen.
Das oberste Gericht der EU hat entschieden: Fluggäste haben meistens auch dann ein Anrecht auf Entschädigung, wenn ihre Verbindung wegen streikenden Crew-Mitgliedern gestrichen wurde.
▶︎ Ausnahmen gibt es nur in begrenzten Einzelfällen, wie aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervorgeht.
Die Rechte von Fluggästen und wie viel Entschädigung ihnen zusteht, hat die EU klar geregelt: Reisende haben die Möglichkeit, bei kurzen Flügen (bis 1500 Kilometer) bis zu 250 Euro einzufordern, wenn ihre Verbindung gestrichen oder stark verspätet ist und keine Alternative angeboten wird. Bei längeren Strecken steigt die Entschädigungshöhe auf bis zu 600 Euro!
Es gibt Ausnahmen, wenn ...
▶ ... wenn Fluggäste mindestens zwei Wochen vorher informiert werden.
▶ ... wenn ein „außergewöhnlicher Umstand“ geltend gemacht wird.
Das ist laut der EU dann der Fall, wenn sich die Umstände für die Streichung „auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären“.
Wie kam es zu dem Urteil?
Ein Verbraucher hatte gegen die Lufthansa-Tochter Eurowings geklagt, weil sein Flug von Salzburg nach Berlin gestrichen wurde.
Eurowings hatte argumentiert, dass das Unternehmen alle „zumutbaren Maßnahmen“ ergriffen habe, um die Auswirkungen des Streiks zu begrenzen.
Das oberste europäische Gericht sieht das aber anders: Es sei vorhersehbar, dass wenn eine Muttergesellschaft zum Streik aufruft, Beschäftigte anderer Konzernteile sich diesem Streik anschließen.
Wie jeder Arbeitgeber könne eine Airline, deren Beschäftigte für bessere Arbeitsbedingungen streiken, „nicht behaupten, es habe keinerlei Einfluss auf diese Maßnahmen“. Er verfüge „grundsätzlich über die Mittel, sich darauf vorzubereiten und damit dessen Folgen gegebenenfalls abzufangen, sodass die Ereignisse für ihn zu einem gewissen Grad beherrschbar bleiben.“
Bild Zeitung
Bis zu 600 Euro Entschädigung für Fluggäste im Streikfall
... allerdings gibt es Ausnahmen
Gute Nachrichten für Fluggäste: Bei einem Flugausfall wegen eines Streiks muss meistens eine Entschädigung gezahlt werden! Allerdings gibt es ein paar Ausnahmen.
Das oberste Gericht der EU hat entschieden: Fluggäste haben meistens auch dann ein Anrecht auf Entschädigung, wenn ihre Verbindung wegen streikenden Crew-Mitgliedern gestrichen wurde.
▶︎ Ausnahmen gibt es nur in begrenzten Einzelfällen, wie aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervorgeht.
Die Rechte von Fluggästen und wie viel Entschädigung ihnen zusteht, hat die EU klar geregelt: Reisende haben die Möglichkeit, bei kurzen Flügen (bis 1500 Kilometer) bis zu 250 Euro einzufordern, wenn ihre Verbindung gestrichen oder stark verspätet ist und keine Alternative angeboten wird. Bei längeren Strecken steigt die Entschädigungshöhe auf bis zu 600 Euro!
Es gibt Ausnahmen, wenn ...
▶ ... wenn Fluggäste mindestens zwei Wochen vorher informiert werden.
▶ ... wenn ein „außergewöhnlicher Umstand“ geltend gemacht wird.
Das ist laut der EU dann der Fall, wenn sich die Umstände für die Streichung „auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären“.
Wie kam es zu dem Urteil?
Ein Verbraucher hatte gegen die Lufthansa-Tochter Eurowings geklagt, weil sein Flug von Salzburg nach Berlin gestrichen wurde.
Eurowings hatte argumentiert, dass das Unternehmen alle „zumutbaren Maßnahmen“ ergriffen habe, um die Auswirkungen des Streiks zu begrenzen.
Das oberste europäische Gericht sieht das aber anders: Es sei vorhersehbar, dass wenn eine Muttergesellschaft zum Streik aufruft, Beschäftigte anderer Konzernteile sich diesem Streik anschließen.
Wie jeder Arbeitgeber könne eine Airline, deren Beschäftigte für bessere Arbeitsbedingungen streiken, „nicht behaupten, es habe keinerlei Einfluss auf diese Maßnahmen“. Er verfüge „grundsätzlich über die Mittel, sich darauf vorzubereiten und damit dessen Folgen gegebenenfalls abzufangen, sodass die Ereignisse für ihn zu einem gewissen Grad beherrschbar bleiben.“
Bild Zeitung