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Tipps rund ums Gehalt:
Darf mir mein Arbeitgeber das Weihnachtsgeld kürzen?
Kein Weihnachtsgeld wegen Streikteilnahme? Ja, das geht! Das geht aus einem Urteil vom Arbeitsgericht in Offenbach im August 2025 hervor. Nachdem Mitarbeiter eines Unternehmens an einem Streik teilgenommen hatten, wurde ihnen das Weihnachtsgeld gekürzt. Die Klage der Betroffenen wurde abgewiesen. Laut dem Arbeitsgericht Offenbach ist die Kürzung zulässig.
Denn was viele nicht wissen: Das Weihnachtsgeld darf vom Arbeitgeber gekürzt werden. Allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Was das Weihnachtsgeld ist und wann der Arbeitgeber es kürzen kann, erfahren Sie hier.
Was ist Weihnachtsgeld?
Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers, die zusätzlich zum normalen Gehalt gezahlt wird. Die Sonderzahlung muss versteuert werden, da sie Teil des Arbeitsentgelts ist. Somit unterliegt sie der Lohnsteuer sowie den Sozialabgaben. Im Regelfall wird das Weihnachtsgeld zusammen mit dem November- oder Dezembergehalt ausgezahlt. Dadurch werden die Steuern direkt vom Arbeitgeber einbehalten.
Ist der Chef verpflichtet, Weihnachtsgeld zu zahlen?
Nein, der Chef ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Weihnachtsgeld zu zahlen. Auch Beschäftigte haben gesetzlich keinen Anspruch darauf. Dieser liegt erst dann vor, wenn die Sonderzahlung schriftlich im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung, in einem Tarifvertrag oder nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz festgelegt wurde. Des Weiteren kann durch eine betriebliche Übung ein Anspruch entstehen. Dieser greift, sobald das Weihnachtsgeld mindestens drei Jahre hintereinander gezahlt wurde.
Wie hoch ist das Weihnachtsgeld?
Im Gegensatz zum 13. Monatsgehalt ist die Höhe des Weihnachtsgeldes nicht gesetzlich festgelegt. Höhe, Zeitpunkt und mögliche Kürzungen sind meist in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt. Die Summe hängt zudem von der Branche sowie der Betriebszugehörigkeit ab. Durchschnittlich liegt das Weihnachtsgeld zwischen 45 und 90 Prozent des normalen Monatsgehaltes.
Wann darf das Weihnachtsgeld gekürzt werden?
Kürzungen sind möglich, wenn sie vertraglich geregelt, begründet und fair auf alle Mitarbeiter angewendet werden. Ansonsten besteht Anspruch auf die volle Zahlung.
In diesen Fällen darf das Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber gekürzt werden:
Bei Elternzeit, Krankheit unbezahltem Urlaub, wenn das Weihnachtsgeld im Vertrag als leistungs- bzw. arbeitszeitabhängig geregelt ist
Bei Streiktagen, wenn die Betriebsvereinbarung alle Fehlzeiten gleich behandelt
Bei Mitarbeitern, die nicht das ganze Jahr beschäftigt waren. Dann kann ein anteiliges Weihnachtsgeld gezahlt werden.
Wenn ein Verzicht vertraglich vereinbart ist
Wenn das Weihnachtsgeld als freiwillige Sonderzahlung oder unter Vorbehalt gezahlt wurde
Wenn der Arbeitgeber mehr Weihnachtsgeld zahlt, als im Tarifvertrag vorgesehen ist (übertarifliche Sonderzahlungen)
In diesen Fällen darf das Weihnachtsgeld nicht gekürzt werden:
Bei gesetzlichem Mutterschutz
Wenn das Weihnachtsgeld als Betriebstreuebonus gezahlt wird
Willkürliche oder leistungsbezogene Kürzungen ohne vertragliche Grundlage
Bild Zeitung
Darf mir mein Arbeitgeber das Weihnachtsgeld kürzen?
Kein Weihnachtsgeld wegen Streikteilnahme? Ja, das geht! Das geht aus einem Urteil vom Arbeitsgericht in Offenbach im August 2025 hervor. Nachdem Mitarbeiter eines Unternehmens an einem Streik teilgenommen hatten, wurde ihnen das Weihnachtsgeld gekürzt. Die Klage der Betroffenen wurde abgewiesen. Laut dem Arbeitsgericht Offenbach ist die Kürzung zulässig.
Denn was viele nicht wissen: Das Weihnachtsgeld darf vom Arbeitgeber gekürzt werden. Allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Was das Weihnachtsgeld ist und wann der Arbeitgeber es kürzen kann, erfahren Sie hier.
Was ist Weihnachtsgeld?
Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers, die zusätzlich zum normalen Gehalt gezahlt wird. Die Sonderzahlung muss versteuert werden, da sie Teil des Arbeitsentgelts ist. Somit unterliegt sie der Lohnsteuer sowie den Sozialabgaben. Im Regelfall wird das Weihnachtsgeld zusammen mit dem November- oder Dezembergehalt ausgezahlt. Dadurch werden die Steuern direkt vom Arbeitgeber einbehalten.
Ist der Chef verpflichtet, Weihnachtsgeld zu zahlen?
Nein, der Chef ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Weihnachtsgeld zu zahlen. Auch Beschäftigte haben gesetzlich keinen Anspruch darauf. Dieser liegt erst dann vor, wenn die Sonderzahlung schriftlich im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung, in einem Tarifvertrag oder nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz festgelegt wurde. Des Weiteren kann durch eine betriebliche Übung ein Anspruch entstehen. Dieser greift, sobald das Weihnachtsgeld mindestens drei Jahre hintereinander gezahlt wurde.
Wie hoch ist das Weihnachtsgeld?
Im Gegensatz zum 13. Monatsgehalt ist die Höhe des Weihnachtsgeldes nicht gesetzlich festgelegt. Höhe, Zeitpunkt und mögliche Kürzungen sind meist in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt. Die Summe hängt zudem von der Branche sowie der Betriebszugehörigkeit ab. Durchschnittlich liegt das Weihnachtsgeld zwischen 45 und 90 Prozent des normalen Monatsgehaltes.
Wann darf das Weihnachtsgeld gekürzt werden?
Kürzungen sind möglich, wenn sie vertraglich geregelt, begründet und fair auf alle Mitarbeiter angewendet werden. Ansonsten besteht Anspruch auf die volle Zahlung.
In diesen Fällen darf das Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber gekürzt werden:
Bei Elternzeit, Krankheit unbezahltem Urlaub, wenn das Weihnachtsgeld im Vertrag als leistungs- bzw. arbeitszeitabhängig geregelt ist
Bei Streiktagen, wenn die Betriebsvereinbarung alle Fehlzeiten gleich behandelt
Bei Mitarbeitern, die nicht das ganze Jahr beschäftigt waren. Dann kann ein anteiliges Weihnachtsgeld gezahlt werden.
Wenn ein Verzicht vertraglich vereinbart ist
Wenn das Weihnachtsgeld als freiwillige Sonderzahlung oder unter Vorbehalt gezahlt wurde
Wenn der Arbeitgeber mehr Weihnachtsgeld zahlt, als im Tarifvertrag vorgesehen ist (übertarifliche Sonderzahlungen)
In diesen Fällen darf das Weihnachtsgeld nicht gekürzt werden:
Bei gesetzlichem Mutterschutz
Wenn das Weihnachtsgeld als Betriebstreuebonus gezahlt wird
Willkürliche oder leistungsbezogene Kürzungen ohne vertragliche Grundlage
Bild Zeitung
