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Diese Reise-Regeln gelten jetzt in Deutschland

Roter.Teufel

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2G, 3G oder Beherbergungsverbot?
Diese Reise-Regeln gelten jetzt in Deutschland


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Achtung: Wo Lockdown herrscht, wird der Urlaub schwierig

Wegen weltweiter Corona-Maßnahmen und Einreisebeschränkungen scheint ein Urlaub in der Heimat unter Umständen attraktiver. Aber Achtung! Nicht überall sind momentan Touristen erwünscht.

Urlaub in Deutschland? Momentan nur mit Corona-Einschränkungen! In manchen Regionen ist er sogar verboten.

In zwei Bundesländern (Sachsen, Bayern) greifen Beherbergungsverbote nach den Corona-Landesverordnungen. Dienstliche Reisen sind dagegen in ganz Deutschland erlaubt. Meistens muss dafür ein negativer (Schnell-)Test vorgelegt werden.
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Wo gilt jetzt was genau? BILD gibt einen Überblick.

▶︎ Sachsen ist im Lockdown. Das heißt: In Hotels dürfen aktuell nur Menschen übernachten, die aus beruflichen Gründen dort unterkommen oder beispielsweise zu einer Beerdigung anreisen. Dabei gilt die 3G-Regel.

Die Corona-Verordnung von Sachsen wurde am 13. Dezember verlängert – die Maßnahmen gelten zunächst bis zum 9. Januar 2022.

▶︎ In Bayern gilt bei Übernachtungen im Hotel oder anderen Beherbergungsstätten generell die 2G-Regelung. Ein Sonderfall sind Regionen, die als Hotspots gelten.

Hotspots in Bayern: Es gilt ein Beherbergungsverbot, wenn die Corona-Neuinfektionen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz von 1000 überschreitet. Dann sind nur noch dienstliche Reisen und „unaufschiebbare nichttouristische Aufenthalte“ (z.B. zu einer Beerdigung) erlaubt. In diesen Fällen gilt eine 3Gplus-Regelung: Zugang für Geimpfte, Genesene und PCR-Getestete (Vorlage eines Testnachweises bei der Ankunft, nicht älter als 48 Stunden).

Derzeit befindet sich KEIN Landkreis und keine kreisfreie Stadt in Bayern über diesem Wert.

2G und 2Gplus für Touristen, Testpflicht für Dienstreisen

In allen Bundesländern gelten die empfohlenen Hygieneregeln und Abstandgebote. Beherbergungsstätten müssen deutschlandweit Kontaktinformationen ihrer Gäste zur möglichen Nachverfolgung einer Infektion erheben.

▶︎ In Baden-Württemberg gilt die 2G-Regelung. Bei notwendigen dienstlichen Übernachtungen oder in besonderen Härtefällen gilt die 3G-Regelung. In diesem Fall ist alle drei Tage ein neuer negativer Testnachweis erforderlich.

▶︎ Berliner Beherbergungsstätten müssen dem Senat ein Hygienekonzept vorlegen. Generell gilt 2G.

▶︎ Auch in Brandenburg gilt für Hotels grundsätzlich 2G. Ausnahmen: „Zu geschäftlichen oder dienstlichen Zwecken, zur Inanspruchnahme zwingend erforderlicher medizinischer, therapeutischer oder pflegerischer Leistungen, zur Wahrnehmung eines Sorge- oder eines gesetzlich oder gerichtlich angeordneten Umgangsrechts oder zum Zwecke des Besuchs von schwer erkrankten Kindern oder Eltern, von Sterbenden und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen“ gilt die 3G-Regelung.

Für Ferienwohnungen und -häuser gilt ebenfalls die 3G-Regel. Zudem muss ein Hygienekonzept vorgelegt werden.

▶︎ In Bremen gilt 2G. Bei erstmaliger Anreise muss ein negativer Test vorgelegt werden, bei mehrtägigem Aufenthalt muss zweimal die Woche ein aktueller Test gemacht werden.

▶︎ In Hamburg gilt die 2G-Regelung für Hotels.

▶︎ Für touristische Reisende gilt in Hessen bei Übernachtungen die 2G-Regelung. Geschäftsreisende, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen einen aktuellen Test vorlegen (Schnelltest: 24 Stunden gültig, PCR-Test 48 Stunden gültig). Bei einem mehrtägigen dienstlichen Aufenthalt muss (von ungeimpften Reisenden) täglich ein negativer Text vorgelegt werden.

▶︎ In Mecklenburg-Vorpommern gibt es kein Beherbergungsverbot, aber in Hotels gilt für touristische Reisende die 2Gplus-Regelung. Heißt: Genesene und Geimpfte müssen zusätzlich einen Test vorlegen – alle drei Tage muss dieser Nachweis erneut erbracht werden. Bei dienstlichen Reisen gilt 3G; bei einem mehrtägigen Aufenthalt muss (von ungeimpften dienstlich Reisenden) täglich ein negativer Text vorgelegt werden.

▶︎ Niedersachsen hat unterschiedliche Regelungen je nachdem, ob Warnstufe 1 oder Warnstufe 2/3 gilt – die Werte von Hospitalisierungen, Neuinfektionen und Intensivbettenbelegung fließen in die Warnstufen ein. Bei Warnstufe 1 gilt die 2G-Regelung in Hotels. Bei Warnstufe 2/3 gilt die 2Gplus-Regelung, zudem ist eine FFP2-Maskenpflicht festgelegt. Geboosterte Reisende sind seit dem 4. Dezember von der Testnachweis-Pflicht ausgenommen.

Aktuell sind alle Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen, außer Ammerland, Friesland und Wilhelmshaven, in der Warnstufe 2/3.

▶︎ In Nordrhein-Westfalen gelten für touristische Aufenthalte 2G-Regeln, für Geschäftsreisen gilt 3G. Bei ungeimpften geschäftlich Reisenden muss bei Ankunft ein negativer Testnachweis erbracht werden, und erneut nach zwei Tagen.

▶︎ In Rheinland-Pfalz gilt 2Gplus; bei mehrtägigen Aufenthalten ist alle 72 Stunden, gerechnet ab Entnahme der jeweils letzten Testung, ein erneuter Test vorzunehmen.

▶︎ Im Saarland gilt die 2Gplus-Regelung.

▶︎ In Hotels in Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gilt die 2G-Regelung. Bei geschäftlich Reisenden gilt 3G.

▶︎ In Thüringen gilt für Touristen die 2G-Regelung. Für Geschäftsreisende gilt 3G, der Testnachweis für ungeimpft dienstlich Reisende muss bei Anreise vorgelegt werden. Nach 72 Stunden ist ein erneuter Nachweis notwendig.

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