England-Albtraum wegen Kane-Baby

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Könnte das wirklich passieren?
England-Albtraum wegen Kane-Baby


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England zittert – um das ungeborene Kind von Bayern-Star Harry Kane (30).

Die britische Zeitung „Sun“ titelt: „UNSER SCHLIMMSTER ALBTRAUM! Das Baby von Englands Kapitän Harry Kane könnte in München geboren werden - und für DEUTSCHLAND spielberechtigt sein“.

BILD antwortet: Yes. So soll es sein!! Deutschlands Männer- oder Frauen-Nationalmannschaft mit einem kleinen Harry oder einer Harriette!

Könnte das Kind von Harry Kane für Deutschland spielen?

Die Fakten: Harrys Frau Katie erwartet das vierte Kind. Sie ist hochschwanger. Und dass es in München zur Welt kommt, ist sehr wahrscheinlich.

Die vom Albtraum gepeinigte „Sun“ zitierte eine Quelle: „Katie hat sich Häuser angeschaut, aber auch einige private Krankenhäuser besucht. Es ist unwahrscheinlich, dass Harry für die Geburt einfach so nach England zurückfliegen kann und er wird sie nicht verpassen wollen. Deshalb ist München eine sehr reale Möglichkeit und sie müssen sich darauf vorbereiten.“

Kane selbst sagte bei seiner offiziellen Bayern-Vorstellung über die Geburt seines vierten Kindes und sein Debüt beim Supercup: „In den nächsten Wochen werden wir die Entscheidungen treffen. Meine Familie ist komplett hier - ich wollte, dass ich diese Erfahrung mit ihnen teilen kann.“

Heute Abend fliegen Katie und die Kinder noch einmal nach England. Eine baldige Rückkehr nach Deutschland steht aber im Raum.

Harry junior oder Harriette Kane für Deutschland?

Wie sieht das rechtlich aus?

Die „Sun“ schreibt, dass ein in Deutschland geborenes Kind die Staatsbürgerschaft bekommen könne, auch wenn beide Eltern Engländer seien. Einer von beiden müsse demnach eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für mindestens drei Jahre haben. Kane qualifiziere sich, weil er einen Vier-Jahres-Vertrag mit Bayern hat.

Jedoch gibt es noch eine weitere Voraussetzung. Das Recht, auf das sich die „Sun“ bezieht, heißt Geburtsortprinzip. Demnach ist ein Kind bei Geburt in Deutschland automatisch Deutsche oder Deutscher, wenn bestimmt Voraussetzungen erfüllt sind.

Bei diesen Voraussetzungen heißt es, dass zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mindestens ein Elternteil:

▶ sich seit mindestens acht Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland aufhalten muss und

▶ ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweiz haben muss.

Das erste Kriterium erfüllen Kane und seine Frau nicht.

Bedeutet: Das Kind von Kane hätte bei Geburt NICHT die deutsche Staatsangehörigkeit! Es könnte nur durch eine theoretische Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Christian Cardone, Anwalt für Migrationsrecht, zu BILD: „Ein unbefristetes Aufenthaltsrecht stellt entweder die Niederlassungserlaubnis oder das Daueraufenthaltsrecht dar. Dies erwirbt man in der Regel nach fünf Jahren. Briten müssen mittlerweile ebenfalls über eine solche Aufenthaltserlaubnis verfügen, die dieses Recht bescheinigt, da sie seit dem Brexit kein Freizügigkeitsrecht mehr genießen.“

Kane und seine Frau Katie beiden kennen sich bereits seit der Schulzeit. 2017 verlobten sie sich, 2019 heiratete das Paar. Sie haben bereits drei gemeinsame Kinder, Ivy (6), Vivienne Jane (5) und Louis (2). Die vierte Schwangerschaft verkündeten sie im März.

Möglicherweise gefällt es den Kanes bei uns so gut, dass Harry junior oder Harriette für Deutschland stürmen. Soll England ruhig weiter Albträume haben ...


Bild Zeitung
 
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