Ex-Bundesligastar muss 191 000 Euro zahlen!

Roter.Teufel

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Es geht um die Villa eines Bayern-Profis
Ex-Bundesligastar muss 191 000 Euro zahlen!


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München – Auf dem Platz war er früher der Spielmacher. Jetzt macht er in Immobilien! Doch das lukrative Geschäft mit den Villen der Fußball-Stars wird für den ehemaligen Profi-Kicker Zvjezdan „Zwetschge“ Misimovic (41) jetzt richtig teuer.

Der frühere Bundesliga-Profi (u.a. FC Bayern, Nürnberg, Wolfsburg / 48 Tore in 185 Spielen) muss über 191 000 Euro an eine Münchner Maklerin zahlen! Das Landgericht München I hat den ehemaligen Bayern-Star jetzt dazu verurteilt.

Darum geht es: Misimovic war 2021 am Verkauf einer Nobel-Immobilie in München-Harlaching für 5,2 Mio. Euro an Bayern-Profi Dayot Upamecano (24) beteiligt. Der Ex-Fußballer hatte dabei die „bautechnische Steuerung“ für die Errichtung des luxuriösen Einfamilienhauses übernommen. Die Maklerin behauptete, dass sie mit „Zwetschge“ eine Vermittlungsprovision über drei Prozent vereinbart hätte.

Sie sei es gewesen, die den Bayern-Profi Upamecano als Käufer vermittelt und mit ihm die hochpreisige Immobilie mehrfach besichtigt habe. Zudem habe sie mit den Beratern des Käufers im Vorfeld der Abwicklung umfangreich Kontakt gehabt, den Vertragsentwurf an die finanzierende Bank geschickt. Aufgrund des erheblichen Aufwandes – über anderthalb Jahre – sei sie sogar der Ansicht, dass ihr fünf Prozent Provision zustünden.

Misimovics vornehmliches Geschäftsfeld ist es seit Jahren, ausrangierte Villen zu erwerben und sie komplett saniert und gewinnbringend wieder zu verkaufen. Doch mit der Upemacano-Nobelhütte hat der Bosnier nur Ärger. Schon zum zweiten Mal hat der 41-Jährige nun Gerichtsstress wegen der Luxus-Immobilie.

Durch seinen Anwalt hatte Misimovic im aktuellen Fall Klageabweisung beantragt. Er habe in der Vergangenheit häufiger mit der Maklerin zusammengearbeitet. Nie habe sie bei ähnlichen Geschäften Provision von ihm verlangt. „Die Maklerprovision habe bisher immer die Erwerberseite bezahlt“, heißt es in der Klageschrift. Zudem habe die Maklerin nur eine einzige Besichtigung durchgeführt und laut Vertrag keinen Anspruch auf eine Provision – denn die sei erst ab einem Verkaufspreis von 5,3 Mio. Euro fällig. Jedoch habe Upamecano weniger bezahlt, wollte einige Bauarbeiten selbst erledigen lassen. Dadurch hatte sich die Fertigstellung demnach auch verzögert.

Das Gericht folgte jedoch nicht der Ansicht des Ex-Fußballers. Eine sogenannte „Mehrerlös-Klausel“ – wonach die Provision nur bei einem Kaufpreis von mindestens 5,3 Mio. Euro anfalle – sei nicht Teil des Vertrages gewesen. Die Maklerin habe die Vermittlung glaubhaft nachgewiesen.

Daher müsse Misimovic nun 3,48 Prozent des ursprünglich vereinbarten Kaufpreises von 5,5 Mio. Euro zahlen – 191 400 Euro, inklusive Mehrwertsteuer. Zudem muss der Bosnier fünf Prozent Zinsen auf die Summe draufschlagen – rückwirkend für den Zeitraum ab Januar 2022!

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Ex-Fußballer hat jetzt einen Monat Zeit, Berufung einzulegen.

Die Villa in Harlaching hat Misimovic nur Ärger eingebracht. Die Immobilien-Firma, mit der er das Haus zusammen gebaut hatte, ist pleitegegangen. Der Insolvenzverwalter hatte „Zwetschge“ bereits im Frühjahr verklagt, forderte von ihm die Rückzahlung eines Darlehens von über 600 000 Euro, das ihm von der Firma gewährt wurde.

Bild Zeitung
 
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