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Bezahlkarte vor dem Aus?:
Gerichte kippen Bargeld-Grenze für Flüchtlinge


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Scheitern die Länder mit ihrer 50-Euro-Bargeldgrenze bei der Bezahlkarte für Flüchtlinge?

Seit Februar hat Hamburg 1100 Bezahlkarten an Asylbewerber ausgegeben, Bayern seit März sogar über 36 000. Die meisten Landkreise in Thüringen und Sachsen haben eigene Karten verteilt. Im Herbst wollen 14 Bundesländer ein gemeinsames Modell einführen.

Für alle Karten gilt: Flüchtlinge können mit ihr höchsten 50 Euro Bargeld abheben. Damit sollen finanzielle Anreize für Migranten eingeschränkt werden. Doch diese Beschränkung wurde jetzt von
Gerichten in Bayern und Hamburg kassiert!

Gerichte kippen 50-Bargeld-Obergrenze für Flüchtlinge

► Das Nürnberger Sozialgericht hat in zwei Fällen entschieden, dass die Stadt Schwabach zwei Asylbewerbern die finanziellen Leistungen wieder auf ihr Konto überweisen soll. Begründung: Die Stadt hätte prüfen müssen, ob 50 Euro als Bargeld-Obergrenze für die Betroffenen angemessen wäre. Außerdem hätte ein „Änderungsbescheid“ erlassen werden müssen.

► In Hamburg entschied ebenfalls das Sozialgericht, dass die 50-Euro-Grenze für eine schwangere Asylbewerberin mit Kindern nicht angemessen sein könne.

Fällt die 50-Euro-Grenze der Bezahlkarte bald überall? Sandro Kirchner (49, CSU), als Staatssekretär im bayerischen Innenministerium für die Bezahlkarte zuständig, wehrt auf BILD-Anfrage ab: „Dem Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg lag eine Sonderkonstellation zugrunde, die sich nicht bayernweit übertragen lässt.“

Anwältin: 50-Euro-Grenze ist rechtswidrig

Schwabach hat ursprünglich Bescheide erlassen, die eine Überweisung der Leistungen ankündigten. Diese Bescheide sah das Gericht als weiterhin gültig an. Kirchner überzeugt: „Für die Anpassung des grundsätzlich verfügbaren Bargeldes besteht derzeit keine Veranlassung. Die Staatsregierung steht daher nach wie vor zur bayerischen Bezahlkarte.“

Rechtsanwältin Sarah Lincoln engagiert sich für die Organisation „Gesellschaft für Freiheitsrechte“. Sie widerspricht gegenüber BILD: „Die pauschale Festsetzung des Bargeldbetrages auf 50 Euro ohne Berücksichtigung der persönlichen und örtlichen Umstände der Betroffenen ist rechtswidrig.“

Die Stadt Schwabach erklärt, sie werde „Leistungsbescheide dahin gehend überprüfen, ob eine Änderung erforderlich ist“. Es könnten sogar noch mehr Fälle werden. Am Sozialgericht Nürnberg sind vier weitere Verfahren gegen die Stadt anhängig.

Flüchtlingshelfer erwarten Klagewelle

Eine Entwicklung, die deutschlandweit droht. Sarah Lincoln, die als Rechtsanwältin auch Flüchtlingen hilft: „Ich rechne damit, dass es viele Klagen gegen die Bezahlkarte geben wird. Die Entscheidungen in Hamburg und Nürnberg sind wichtige Wegweiser.“

Das könnte sich zum zweiten Problem der Bezahlkarte entwickeln. Eigentlich sollte sie den Verwaltungen die Arbeit erleichtern. Jetzt könnte der Aufwand sogar noch größer werden als vor der Einführung.

Anwältin Sarah Lincoln dazu: „Die Bezahlkarte in ihrer restriktiven Ausgestaltung führt zu erheblichem Verwaltungsaufwand.“ So sei beispielsweise für jeden einzelnen Fall zu ermitteln, ob der begrenzte Barbetrag individuell auch tatsächlich ausreicht.

Bild Zeitung
 
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