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- Out 5, 2021
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Bundeswehr-Gericht knallhart :
Hauptfeldwebel wegen Sex mit Kameraden-Gattin bestraft
Leipzig – Liebe, Lust und Leidenschaft in der Kaserne? Bei der Bundeswehr gelten andere Maßstäbe als im zivilen Leben. Ein liebestoller Hauptfeldwebel musste das jetzt auf die harte Tour lernen.
Sein Vergehen? Ein amouröses Abenteuer – ausgerechnet mit der Ehefrau eines Kameraden. Der Seitensprung hat ihm eine Kürzung der Dienstbezüge und eine Menge Ärger eingebracht.
Sein konkretes Vergehen: Der Hauptfeldwebel turtelte mit der Ehefrau eines Mannschaftssoldaten aus demselben Bataillon!
Zwar war der gehörnte Kamerad bereits vorher aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen, in offenkundiger Trennungsabsicht. Doch so einfach kam der Hauptfeldwebel, welcher seinen Platz einnahm, nicht davon.
Das Leipziger Truppendienstgericht sah nämlich trotzdem eine glasklare Verletzung der Kameradschaftspflicht. Wer sich ins Schlafzimmer eines Kameraden verläuft, stiftet nach Ansicht der Richter nicht nur Unruhe auf dem Flur – sondern gefährdet die Einsatzbereitschaft der ganzen Truppe.
Wörtlich heißt es, kein Verhalten sei besser geeignet, „Spannungen, Unruhe und Misstrauen“ in die Reihen der Soldaten zu tragen. Kurzum: In der Kaserne wird nicht nur exerziert, sondern auch gefühlt – und da darf man nicht zündeln.
Die Strafe: Beförderungsverbot plus Kürzung der Bezüge – der Soldat darf also weiter marschieren, aber erstmal nicht mehr aufsteigen. Die Bundeswehr wollte es härter und legte Berufung ein. Doch das Bundesverwaltungsgericht trat auf die Bremse, beließ es bei einer mehrmonatigen Kürzung der Dienstbezüge.
Dass die Affäre nach dem Auszug des Ehemanns stattfand, ließ das Gericht übrigens ausdrücklich nicht gelten. Getrennt wohnen heißt noch nicht: getrennte Wege gehen. Und schon gar nicht: freie Bahn für Feldwebelromantik.
Bild Zeitung
Hauptfeldwebel wegen Sex mit Kameraden-Gattin bestraft
Leipzig – Liebe, Lust und Leidenschaft in der Kaserne? Bei der Bundeswehr gelten andere Maßstäbe als im zivilen Leben. Ein liebestoller Hauptfeldwebel musste das jetzt auf die harte Tour lernen.
Sein Vergehen? Ein amouröses Abenteuer – ausgerechnet mit der Ehefrau eines Kameraden. Der Seitensprung hat ihm eine Kürzung der Dienstbezüge und eine Menge Ärger eingebracht.
Sein konkretes Vergehen: Der Hauptfeldwebel turtelte mit der Ehefrau eines Mannschaftssoldaten aus demselben Bataillon!
Zwar war der gehörnte Kamerad bereits vorher aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen, in offenkundiger Trennungsabsicht. Doch so einfach kam der Hauptfeldwebel, welcher seinen Platz einnahm, nicht davon.
Das Leipziger Truppendienstgericht sah nämlich trotzdem eine glasklare Verletzung der Kameradschaftspflicht. Wer sich ins Schlafzimmer eines Kameraden verläuft, stiftet nach Ansicht der Richter nicht nur Unruhe auf dem Flur – sondern gefährdet die Einsatzbereitschaft der ganzen Truppe.
Wörtlich heißt es, kein Verhalten sei besser geeignet, „Spannungen, Unruhe und Misstrauen“ in die Reihen der Soldaten zu tragen. Kurzum: In der Kaserne wird nicht nur exerziert, sondern auch gefühlt – und da darf man nicht zündeln.
Die Strafe: Beförderungsverbot plus Kürzung der Bezüge – der Soldat darf also weiter marschieren, aber erstmal nicht mehr aufsteigen. Die Bundeswehr wollte es härter und legte Berufung ein. Doch das Bundesverwaltungsgericht trat auf die Bremse, beließ es bei einer mehrmonatigen Kürzung der Dienstbezüge.
Dass die Affäre nach dem Auszug des Ehemanns stattfand, ließ das Gericht übrigens ausdrücklich nicht gelten. Getrennt wohnen heißt noch nicht: getrennte Wege gehen. Und schon gar nicht: freie Bahn für Feldwebelromantik.
Bild Zeitung