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„Corona-Spaziergänger“ siegen vor Gericht:
Polizei kesselte illegal Demonstranten ein


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Stuttgart – Späte Genugtuung für die Gegner der Corona-Maßnahmen. Drei Jahre nach einer Demo hat das Verwaltungsgericht sogenannten Spaziergängern recht gegeben.

Am 17. April 2021 waren rund 550 Demonstranten in Stuttgart von der Polizei eingekesselt worden. Die Beamten stützten sich auf eine Entscheidung des Ordnungsamts, das alle angemeldeten Versammlungen wegen Infektionsgefahr verboten hatte. Bei einer genehmigten Anti-

Corona-Demo vier Wochen zuvor war die Maskenpflicht ignoriert worden.

Die Gegner der Corona-Maßnahmen (u.a. Schulschließungen) spazierten im April 2021 trotzdem in der Innenstadt von

Stuttgart, wurden dort von der Polizei umstellt und mehrere Stunden festgehalten. Die Beamten stellten Personalien fest und erteilten Platzverweise.

Maßnahme bei Corona-Demo rechtswidrig

Das Vorgehen der Polizei war rechtswidrig, urteilte nun das Stuttgarter Verwaltungsgericht. Offenbar begingen die Beamten einen formalen Fehler. Sie hätten die verbotene Versammlung erst für aufgelöst erklären müssen. Stattdessen begannen sie sofort damit, die Teilnehmer einzukesseln. Das allgemeine Polizeirecht stehe aber nicht über dem Versammlungsrecht, stellten die Richter klar.

Geklagt hatten zwei Demo-Teilnehmer, einer von ihnen soll Querdenken-Gründer Michael Ballweg (49) sein. Er war am Samstag nicht zu erreichen. Er saß neun Monate in U-Haft, die Staatsanwaltschaft wirft ihm Betrug und Steuerhinterziehung vor. Sein Prozess steht aber noch aus.

Die Stuttgarter Polizei wollte ihre Gerichts-Schlappe nicht kommentieren. Man werde die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, hieß es schmallippig. Das Gericht ließ keine Berufung zu.

Bild Zeitung
 
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