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Notícias Radler frisiert sein E-Bike auf 99 km/h!

Roter.Teufel

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Bizarrer Prozess in Augsburg – Polizei erwischte ihn
Radler frisiert sein E-Bike auf 99 km/h!


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Augsburg – Bei der Tour de France heizen Radprofis mit über 40 km/h im Schnitt durch die Etappen, bergab werden sie auch mal über 100 km/h schnell.

Da kann Duncan W. (59) aus Augsburg nur müde lächeln – mit seinem E-Bike würde er sogar bergauf locker mithalten. Er hat seinen Pedelec so sehr getunt, dass es 99,9 km/h Spitze schaffte. Was deutlich schneller ist, als die Polizei erlaubt. Die stoppte Duncan W. im vergangenen Jahr, jetzt musste der Augsburger vor Gericht. Anklage wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Gebrauch eines Fahrzeugs ohne Haftpflichtversicherung!

Die Vorgeschichte ist kurios: Anfang November fiel Polizisten mittags an einer Tankstelle in Augsburg auf, dass ein Mann auf einem Fahrrad mit einem Affenzahn an ihnen vorbeibrauste – ohne besonders angestrengt in die Pedale zu treten. Die Beamten folgten ihm, der Tacho zeigte rund 45 km/h! Die Streife winkte den Rad-Raser zur Seite und kontrollierte ihn.

So einen Speed-Chip hatte der Radler in seinem E-Bike verbaut. Wie ein Polizist vor Gericht erklärte, koste er rund 300 Euro, erlaube laut Hersteller Geschwindigkeiten von bis zu 99,9 km/h
Foto: PR

► Dabei stellten sie laut Anklage fest: „Das Pedelec fuhr aufgrund eines eingebauten Speedchips bis zu 99,9 km/h, weswegen eine Fahrerlaubnis erforderlich ist.“ Für rund 300 Euro gibt es den Speedchip vom Hersteller, er wird im Motor des E-Bikes verbaut. Aber ist Duncan W. tatsächlich mit 100 km/h durch die Straßen geheizt? „Das ist nicht besonders realistisch, denn dazu müsste der Fahrradfahrer die entsprechende Tretleistung erbringen“, so Dominik Semsch, Sprecher des Augsburger Amtsgerichts. heißt: Soviel Eigenleistung wurde dem Angeklagten nicht zugetraut.

Für das getunte E-Bike hätte der Radler einen Moped-Führerschein haben müssen

Doch da sein E-Bike weit mehr Tempo als die erlaubten 25 km/h schafft, gilt es nicht mehr als Fahrrad, sondern als Kleinkraftrad. Dafür ist wenigstens ein Führerschein der Klasse M (bis 45 km/h) bzw. A1 (bis 80 km/h) notwendig. Zudem wird dann eine Versicherung und ein Kennzeichen fällig – wie bei einem Moped.

► Vor Gericht verstand Duncan W. die Welt nicht mehr. „Radfahrer sind doch auch mit 40 km/h unterwegs, die brauchen doch auch keinen Führerschein.“ Doch der Richter entgegnete ihm: „Mit dem Fahrrad muss man aber selber treten, 40 km/h schafft man da nicht lange. Mit dem E-Bike können Sie dauerhaft schnell fahren!“

Duncan W. fehlte bei der Kontrolle nicht nur der Führerschein und die Versicherung für sein E-Bike-Geschoss. Er war zudem alkoholisiert. 0,9 Promille stellten die Beamten bei ihm fest. Zu viel. Denn bei Kleinkrafträdern zählt die 0,5-Promille-Grenze. Anders als bei alkoholisierten Radlern – da gilt erst ein Blutalkoholwert von 1,6 Promille als Straftat.

Duncan W. wurde vor dem Amtsgericht, auch wegen seiner insgesamt 21 Voreintragungen, u.a. h wegen Fahrens ohne Führerschein und Körperverletzung zu drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er einen Alkohol-Entzug machen. Sein E-Bike hat er wieder zurückbekommen – allerdings ohne 99,9 km/h-Speedchip.

Bild Zeitung
 
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