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- Out 5, 2021
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Jetzt muss er ins Gefängnis:
Rapper drohte Staatsanwalt mit dem Tod
München – Der Rapper drohte im Gerichtssaal einem Staatsanwalt mit dem Tod. Dafür muss Alper G. (32, Künstlername: „Tatverdacht“) jetzt neun Monate länger ins Gefängnis.
Der recht unbekannte Musiker aus dem Ruhrgebiet (seine Debütsingle „Drogen ABC“ erschien 2013) rastete laut „Münchner Merkur“ im Oktober 2024 völlig aus, als er wegen Betrugs verurteilt wurde. Damals erhielt der Gangster-Rapper sieben Jahre Haft, weil er zusammen mit Komplizen Rentner mit sogenannten Schockanrufen um ihr Erspartes brachte.
Wachtmeister mussten den Rapper fesseln
Laut der Zeitung schrie Alper G. den Staatsanwalt Richard Caja im Prozess an: „Du Hund. Ich bringe dich um“, und spuckte noch in dessen Richtung. Wachtmeister hätten den Angeklagten überwältigen und fesseln müssen, da er „seine Wut kaum zügeln konnte“. Jetzt stand der gebürtige Herner mit türkischen Wurzeln für diesen Wutausbruch erneut vor Gericht in München.
Dr. Laurent Lafleur, Sprecher des Landgerichts München I: „Die 3. Große Strafkammer hat den Angeklagten Alper G. wegen vier Fällen der Beleidigung und auch der Bedrohung verurteilt. Eine im Jahr 2024 gegen ihn wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs und weiterer Delikte verhängte Strafe von 7 Jahren wurde von der Kammer auf 7 Jahre 9 Monate erhöht.“
Keine Worte des Bedauerns
„Tatverdacht“ hatte im Prozess die Vorwürfe gestanden. Sein Anwalt Ömer Sahinci (47) zu BILD: „Ich habe für ihn ein Geständnis verlesen. Er war damals emotional aufgebracht, weil er sich ungerecht behandelt fühlte. Deshalb hat er sich zu den Äußerungen hinreißen lassen.“
Worte des Bedauerns äußerte Alper G. jedoch nicht. Laut des Gerichtssprechers störte der Rapper die neue Hauptverhandlung mehrfach mit Zwischenrufen, etwa während der Vernehmung des Staatsanwaltes. „Straferschwerend berücksichtigte die Kammer eine Vielzahl von auch einschlägigen Vorstrafen. Mit seinen Taten habe er seine Gleichgültigkeit gegenüber dem deutschen Rechtssystem zum Ausdruck gebracht“, erklärte Lafleur weiter.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Anwalt Sahinci hat Revision eingelegt. Er hatte nur einen Strafaufschlag von drei Monaten gefordert, während die Staatsanwaltschaft ein zusätzliches Jahr beantragt hatte.
Bild Zeitung
Rapper drohte Staatsanwalt mit dem Tod
München – Der Rapper drohte im Gerichtssaal einem Staatsanwalt mit dem Tod. Dafür muss Alper G. (32, Künstlername: „Tatverdacht“) jetzt neun Monate länger ins Gefängnis.
Der recht unbekannte Musiker aus dem Ruhrgebiet (seine Debütsingle „Drogen ABC“ erschien 2013) rastete laut „Münchner Merkur“ im Oktober 2024 völlig aus, als er wegen Betrugs verurteilt wurde. Damals erhielt der Gangster-Rapper sieben Jahre Haft, weil er zusammen mit Komplizen Rentner mit sogenannten Schockanrufen um ihr Erspartes brachte.
Wachtmeister mussten den Rapper fesseln
Laut der Zeitung schrie Alper G. den Staatsanwalt Richard Caja im Prozess an: „Du Hund. Ich bringe dich um“, und spuckte noch in dessen Richtung. Wachtmeister hätten den Angeklagten überwältigen und fesseln müssen, da er „seine Wut kaum zügeln konnte“. Jetzt stand der gebürtige Herner mit türkischen Wurzeln für diesen Wutausbruch erneut vor Gericht in München.
Dr. Laurent Lafleur, Sprecher des Landgerichts München I: „Die 3. Große Strafkammer hat den Angeklagten Alper G. wegen vier Fällen der Beleidigung und auch der Bedrohung verurteilt. Eine im Jahr 2024 gegen ihn wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs und weiterer Delikte verhängte Strafe von 7 Jahren wurde von der Kammer auf 7 Jahre 9 Monate erhöht.“
Keine Worte des Bedauerns
„Tatverdacht“ hatte im Prozess die Vorwürfe gestanden. Sein Anwalt Ömer Sahinci (47) zu BILD: „Ich habe für ihn ein Geständnis verlesen. Er war damals emotional aufgebracht, weil er sich ungerecht behandelt fühlte. Deshalb hat er sich zu den Äußerungen hinreißen lassen.“
Worte des Bedauerns äußerte Alper G. jedoch nicht. Laut des Gerichtssprechers störte der Rapper die neue Hauptverhandlung mehrfach mit Zwischenrufen, etwa während der Vernehmung des Staatsanwaltes. „Straferschwerend berücksichtigte die Kammer eine Vielzahl von auch einschlägigen Vorstrafen. Mit seinen Taten habe er seine Gleichgültigkeit gegenüber dem deutschen Rechtssystem zum Ausdruck gebracht“, erklärte Lafleur weiter.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Anwalt Sahinci hat Revision eingelegt. Er hatte nur einen Strafaufschlag von drei Monaten gefordert, während die Staatsanwaltschaft ein zusätzliches Jahr beantragt hatte.
Bild Zeitung
