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- Out 5, 2021
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Ehemann getötet:
Schwert-Killerin muss in Psychiatrie
Oldenburg/Damme (Niedersachsen) – Polizisten entdeckten am 5. März einen stark blutenden Mann (42) in einem Wohnhaus in Damme (Landkreis Vechta) – er starb! Noch vor Ort wurde die Ehefrau (39) festgenommen: Sie hatte den 42-Jährigen mit einem Schwert angegriffen.
Schnell war der Grund für die Attacke klar: Die Frau litt seit langem unter Wahnvorstellungen! Sie glaubte an eine Verschwörung, hatte Angst, dass ihr Ehemann ihre Tochter verletzen würde, schlug deswegen mit einem Schwert zu!
Ehefrau hat wahnhafte Züge
Nachbarn bestätigten nun vor Gericht: Dieses Jahr hatten sich die psychischen Probleme der Frau verschlimmert, ihre wahnhaften Züge hätten zugenommen. Nach der Tat in Damme (Niedersachsen) kam die 39-Jährige in ein psychiatrisches Krankenhaus, und dort wird sie auch bleiben. Laut Gericht ist sie nicht schuldfähig, wird dauerhaft untergebracht.
Das entspricht auch den Anträgen von Verteidigung, Staatsanwaltschaft und auch der Nebenklage.
Alle Prozess-Beteiligten verzichteten auf Rechtsmittel, damit ist das Urteil rechtskräftig.
Bild Zeitung
Schwert-Killerin muss in Psychiatrie
Oldenburg/Damme (Niedersachsen) – Polizisten entdeckten am 5. März einen stark blutenden Mann (42) in einem Wohnhaus in Damme (Landkreis Vechta) – er starb! Noch vor Ort wurde die Ehefrau (39) festgenommen: Sie hatte den 42-Jährigen mit einem Schwert angegriffen.
Schnell war der Grund für die Attacke klar: Die Frau litt seit langem unter Wahnvorstellungen! Sie glaubte an eine Verschwörung, hatte Angst, dass ihr Ehemann ihre Tochter verletzen würde, schlug deswegen mit einem Schwert zu!
Ehefrau hat wahnhafte Züge
Nachbarn bestätigten nun vor Gericht: Dieses Jahr hatten sich die psychischen Probleme der Frau verschlimmert, ihre wahnhaften Züge hätten zugenommen. Nach der Tat in Damme (Niedersachsen) kam die 39-Jährige in ein psychiatrisches Krankenhaus, und dort wird sie auch bleiben. Laut Gericht ist sie nicht schuldfähig, wird dauerhaft untergebracht.
Das entspricht auch den Anträgen von Verteidigung, Staatsanwaltschaft und auch der Nebenklage.
Alle Prozess-Beteiligten verzichteten auf Rechtsmittel, damit ist das Urteil rechtskräftig.
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