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Notícias Polizei verklagt Kommissar, der zur Kommissarin wurde

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Geschlechtswechsel wegen Frauen-Förderung?:
Polizei verklagt Kommissar, der zur Kommissarin wurde


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Düsseldorf – Hat ein Polizeikommissar sein Geschlecht nur deshalb gewechselt, um auf der Karriereleiter schneller nach oben zu kommen? Die Behördenleitung hat ihn jetzt jedenfalls wegen versuchten Betruges angezeigt.

Am 7. Mai ließ sich ein Düsseldorfer Polizeikommissar gemäß neuem Selbstbestimmungsgesetz beim Standesamt als Frau registrieren. Ein seltener, aber auch kein ganz ungewöhnlicher Vorgang, der seit Jahresbeginn ohne jede Begründung rechtlich möglich ist.

Im Düsseldorfer Polizeipräsidium kam dieser persönliche Entschluss nicht gut an. Laut „Kölner Stadt-Anzeiger“ hat die Behördenleitung den Beamten, der zur Beamtin wurde, sogar wegen versuchten Betruges angezeigt und ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Letzteres ruht allerdings, wie ein Polizeisprecher gegenüber BILD erklärte. Dazu komme ein Beförderungsstopp.

Der Grund für das harsche Vorgehen: Der Kommissar soll den Geschlechtswechsel lediglich für einen Karrieresprung vollzogen haben, um sich so eine schnelle Beförderung erschleichen zu können. Denn: Die Förderrichtlinie der Polizei sieht vor, dass Frauen bei gleicher Qualifikation bevorzugt werden müssen. Der Kommissar soll sich dadurch um 43 Plätze in der Rangliste der für eine Beförderung infrage kommenden Kandidaten verbessert haben, schreibt die Zeitung.

Ist er nur eine Frau, um schneller befördert zu werden?

Zur Begründung des harten Vorgehens der Polizeiführung heißt es: „Der früher männliche Kollege hatte seinerseits mehrfach an unterschiedlichen Stellen im Kollegenkreis aktiv, explizit und plakativ zum Ausdruck gebracht, dass er seinen Geschlechtseintrag nur ändern lassen wolle, um von der behördlichen Frauenförderung im Beurteilungs- und Beförderungswesen zu profitieren. Im Anschluss an eine Beförderung werde er dies erneut ändern und rückgängig machen, um zeitnah als Mann heiraten zu können“, teilte ein Pressesprecher mit.

Ohne die jetzt verhängte Beförderungssperre wäre der Beamte – als Beamtin – wohl noch im Mai befördert worden. Doch darum sei es der angeklagten Person nicht gegangen, sagt ihr Anwalt.

„Nach dem Geschlechtswechsel ist meine Mandantin von sehr vielen Leuten angesprochen worden. Um nicht Höchstpersönliches ausbreiten zu müssen, hat sie mit einem lockeren, ironischen Spruch geantwortet, wonach sie es nur für die Beförderung gemacht habe“, wird der Anwalt zitiert.

In einer ersten Runde habe sich das Verwaltungsgericht auf die Seite seiner Mandantin gestellt und klargemacht, dass die Beförderungssperre rechtlich keinen Bestand haben dürfe. Doch die Polizeibehörde habe eine neue Sperre erlassen. Dagegen sei man erneut vor Gericht gezogen.

Laut Polizei gab es mehrere Fälle, in denen der Geschlechtseintrag geändert und akzeptiert worden sei. In diesem Fall stelle sich die Sache aber anders dar.

Bild Zeitung
 
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